Lidl: Cien Men 24h Surf Anti-Transpirant Deo-Roller

Guten Morgen,

ich bin, dass darf ich zugeben, ein sehr haariger Kerl. Das ist in der heutigen Zeit leider nicht so angesagt, weshalb ich es mir angewöhnt habe, mich regelmäßig unter den Armen zu rasieren. Nach dem Rasieren, benutze ich gewöhnlich einen Deo-Roller, um auch unter den Armen möglichst lange frisch und angenehm zu riechen. Ich habe keinen bestimmen Deo-Roller den ich bevorzuge. Wichtig ist nur, dass es sich gut anfühlt und wenn möglich auch gut riecht. Ich habe immer einen Vorrat an Deo-Rollern verschiedener Hersteller.

Vor ein paar Tagen musste ich wieder auf meinen Vorrat zurückgreifen und wählte den Cien Men 24h Surf Anti-Transpirant Deo-Roller. Dieser sollte, nach einer Achselhaarentfernung und anschließender Dusche, dafür sorgen, dass ich mich wohl fühle. Dummerweise hatte ich an dem Tag Besuch. Eine Bekannte, die gelegentlich mit mir duscht und andere Dinge, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte, mit mir macht, war an dem Tag ebenfalls anwesend. Dummerweise stehen auf Ihrem Deo-Roller keine Warnhinweise, weshalb ich diesen naiv, wie ich nun einmal bin, direkt nach dem Duschen und vor den Augen meiner Bekannten, anwendete. Und dann passierte etwas sehr unangenehmes. Weil Sie auf dem Deo-Roller nirgendwo darauf hingewiesen haben, dass er mit Alkohol ist, durchfuhr ein furchtbarer Schmerz direkt nach dem Auftragen meinen Körper. Weil ich ein Weichei bin, stieß ich einen furchtbar peinlichen Schrei aus, rannte wie ein aufgescheuchtes Huhn durch die Wohnung und machte mich vor meiner Bekannten unnötigerweise vollkommen lächerlich. Es dauerte eine ganze Weile, bis ich mich beruhigt hatte. Meine Bekannte, die eine wirklich attraktive und kluge Frau ist, sah mich verständnislos an. Dann fragte sie mich, ob ich einen an der Waffel habe. Ich erklärte ihr, dass in dem Deo-Roller Alkohol ist und ich deshalb furchtbar leiden musste. Daraufhin verabschiedete sich meine Bekannte von mir und hat, was ich nicht nachvollziehen will, jegliches Interesse an mir verloren, weil sie, so sagte sie ein paar Tage später, keine Lust hat ihre Zeit mit so einem Weichei zu verbringen. Ich bin ihr wohl peinlich.

Nun möchte ich Sie fragen, wieso Sie auf den Warnhinweis, dass Ihr Deo-Roller voller Alkohol ist, verzichtet haben. Haben Sie das schlicht vergessen oder steckt da mutwillige Absicht dahinter? Ich bin sicher nicht der einzige empfindliche Mann, der mit so etwas gar nicht klarkommt. Haben Sie den Deo-Roller mal, direkt nachdem Sie Ihre Achselhaare entfernt haben, angewendet? Kann ich Ihnen absolut nicht empfehlen. Warum also fehlen die Warnhinweise auf dem Deo-Roller? Gibt es in Deutschland dafür denn wirklich keine Kennzeichnungspflicht? Haben Sie vielleicht einfach nur vergessen, den Deo-Roller mit der Zutatenliste zu versehen? Bitte klären Sie mich auf und teilen Sie mir mit, ob Sie auch Deo-Roller ohne Alkohol im Angebot haben, welche ich gefahrlos verwenden kann.

Ich danke Ihnen für die Mühe und die Aufmerksamkeit und hoffe, dass Sie mir schon bald meine Fragen, die mir wirklich wichtig sind, beantworten können.

Bis es soweit ist verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und wünsche Ihnen alles Gute.

Ihr
Herr Fischer

Sehr geehrter Herr Fischer,

mit Bedauern haben wir Ihre Beanstandung zur Kenntnis genommen. Hierfür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen.

Zunächst versichern wir Ihnen, dass für uns die uneingeschränkte Zufriedenheit unserer Kunden im Vordergrund steht. Deshalb legen wir sowie unser Lieferant grundsätzlich Wert auf höchste Qualitätsstandards. Dieser produziert in modernsten Anlagen und sowohl die eingesetzten Rohstoffe als auch die Endprodukte werden strengen Qualitätskontrollen unterzogen. Parallel verfügen wir über ein eigenes Qualitätssicherungssystem, das die Einhaltung der vereinbarten Qualität garantieren soll.

Wir haben uns diesbezüglich des von Ihnen geschilderten Vorfalls umgehend mit unserem Lieferanten in Verbindung gesetzt, um mögliche Ursachen unverzüglich abzustellen. Dieser teilte uns hierzu mit, dass der von Ihnen reklamierte Artikel mit einem sogenannten Sandwich-Rückseitenetikett versehen ist. Dieses Etikett lässt sich an der mit einem Pfeil markierten Ecke öffnen. Hier befindet sich die Inci-Auflistung und der Hinweis „nicht auf gereizter oder verletzter Haut anwenden“. In diesem Zusammenhang möchte der Hersteller darauf aufmerksam machen, dass die Haut nach der Rasur normalerweise immer irritiert oder gereizt ist.

Dass es in Ihrem Fall zu einer Beanstandung kam, bedauern wir sowie unserer Lieferant sehr. Natürlich haben wir auch unser internes Qualitätsmanagement über Ihre Beanstandung informiert, welches diese Thematik verstärkt beobachten wird.

Für Ihre Unannehmlichkeiten erlauben wir uns, Ihnen anbei zum Einkauf in unseren Filialen

einen Wertgutschein in Höhe von 5,00 Euro

zukommen zu lassen. Unsere Gutscheine können Sie selbstverständlich in jeder Filiale innerhalb Deutschlands einlösen. Bitte beachten Sie, dass eine Barauszahlung des Gutscheinwertes sowie des Restguthabens nicht möglich ist.

Wir würden uns freuen, Sie trotz der aufgetretenen Beanstandung dennoch weiterhin als zufriedenen Kunden in unseren Filialen begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Lidl Kundenservice

© 10.2014

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