Deichmann – Borelli

Sehr geehrte Damen und Herren,

im letzten Jahr kaufte ich mir gleich zwei Paar Schuhe der Marke Borelli. Die Schuhe habe ich durchaus nicht oft getragen. Doch jetzt ist schon ein Schuh kaputt. Die Sohle am linken Schuh hat sich gelöst und in diesem Zustand ist der Schuh natürlich nicht mehr zu gebrauchen.

Auch wenn es sich bei dem Schuh um einen nicht mehr wirklich neuen Gebrauchsgegenstand handelt, finde ich einen derartigen Schaden zum jetzigen Zeitpunkt arg verfrüht und in dieser Form nicht akzeptabel.

Ich traue mich schon gar nicht mehr, die anderen Schuhe anzuziehen, weil ich fürchte, dass diese ebenso in Kürze mit Auflösungserscheinungen zu kämpfen haben.

Gibt es für Schuhe keine Mindestlaufzeiten? Gibt es die Möglichkeit einer Kulanzregelung obwohl ich den Kaufbeleg nicht mehr habe? Der Schuh ist ansonsten in einem guten und gepflegten Zustand und wie gesagt, nicht wirklich häufig getragen.

Gerne sende ich Ihnen ein Foto des Schuhs.

über eine baldige Stellungnahme freue ich mich.

Mit freundlichen Grüßen
Fischer

Sehr geehrter Herr Fischer,

wir bedauern, dass Sie Grund zu einer Reklamation haben.

Leider ist eine Entscheidung über die Berechtigung Ihrer Beanstandung ohne Ansicht der Schuhe nicht möglich. Bitte suchen Sie eine DEICHMANN − Filiale Ihrer Wahl auf, und legen Ihre Reklamation dort vor. Unser Verkaufspersonal wird Ihre Schuhe auch ohne Kassenbon begutachten und gegebenenfalls reklamieren.

Mit freundlichen Grüßen
Herr P.

Deichmann SE
Kundenservice
Deichmannweg 9
D-45359 Essen
www.deichmann.com

Telefon: ++49 (0)201 8676 549
Fax: ++49 (0)201 8676 49 549
E-mail: kundenservice@deichmann.com

*In der DEICHMANN-Filiale meiner Wahl darf ich mir für 19,90 € neue Schuhe aussuchen. Ich entscheide mich für Schuhe der Marke MEMPHIS ONE.*

© 07.2010

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