Oktober 2005

Der Volksverhetzer bekommt den nächsten Brief
Noch bevor ich mich erkundige, was einem passieren kann, wenn man zwar ankündigt zu bezahlen, es dann aber doch nicht macht, bekomme ich abermals Post von der Staatsanwaltschaft Dortmund.

Sehr geehrter Herr F.,

von der Erhebung der öffentlichen Anklage habe ich abgesehen und das Verfahren vorläufig eingestellt.

Ihnen wird aufgegeben, als Auflage einen Geldbetrag von 250,00 Euro innerhalb einer Frist von 3 Monaten beginnend am 01.11.2005 zu zahlen.

Die Erfüllung der Auflage/Weisung ist

unaufgefordert

unter Angabe der obigen Geschäftsnummer durch Einreichung von Zahlungsbelegen, Teilnahmebescheinigungen bzw. Bestätigungen zu den Akten nachzuweisen.
Das Verfahren wird nach vollständiger Erfüllung endgültig eingestellt. Die Tat kann dann nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Andernfalls muss ich kraft Gesetzes das Verfahren wieder aufnehmen. Etwa schon erbrachte Teilleistungen werden in diesem Falle nicht erstattet.

So habe ich erst einmal ein wenig Zeit mir zu überlegen, wie ich mich entscheiden werde und wen ich dazu noch befragen kann. Insgesamt eine äußerst unbefriedigende Situation, die mir weitere wertvolle Lebenszeit zu rauben droht.

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